Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 03.11.2005

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02   

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https://dejure.org/2005,22579
OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02 (https://dejure.org/2005,22579)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 24.11.2005 - 1 KO 531/02 (https://dejure.org/2005,22579)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 24. November 2005 - 1 KO 531/02 (https://dejure.org/2005,22579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 566
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
    Eine erfolgreiche Berufung des Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Rücksichtnahmegebot setzt weiter voraus, dass das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit ihm verfolgten Interessen auf der einen und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange des Nachbarn auf der anderen Seite für diesen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Senatsbeschluss vom 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRspr. 1996, 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Umgebungsbebauung des Betriebes, insbesondere auf dem Grundstück der Klägerin, in einer Weise vorbelastet wäre, dass sie die mit dem Tischlereibetrieb der Beigeladenen zu 1) und 2) verbundenen (Verkehrs-)Immissionen hinzunehmen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = BRS 57 Nr. 67; BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 B 60.02 - JURIS).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
    Der Begriff "Art der baulichen Nutzung" in § 34 Abs. 1 BauGB ist grundsätzlich mit den Nutzungsarten gleichzusetzen, wie sie durch die Begriffe der BauNVO für die Nutzungsarten in den einzelnen Baugebieten definiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 - BRS 56 Nr. 61 = NVwZ 1995, 698 [BVerwG 15.12.1994 - BVerwG 4 C 13.93] ).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
    § 34 Abs. 1 BauGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht stets und generell drittschützend (vgl. nur Schlichter/Hofherr, a. a. O., § 34 Rdnr. 97 m. w. N.; aus der neueren Rspr. vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131 = BRS 57 Nr. 219 ).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
    Vielmehr kann dieser Bestimmung danach nur dann - ausnahmsweise - Drittschutz zukommen, wenn das im Begriff des "Einfügens" verankerte Rücksichtnahmegebot auch in subjektivrechtlicher Hinsicht verletzt ist (vgl. Schlichter/Hofherr, a. a. O., Rdnr. 98 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516 m. w. N. aus der bisherigen Rspr.).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
    Ist eine den Rahmen der näheren Umgebung einhaltende und daher an sich zulässige Nutzung im Einzelfall mit den sonstigen Nutzungen unvereinbar, führt das Gebot der Rücksichtnahme zu angemessenen Ergebnissen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41.84 - BRS 47 Nr. 63 = NVwZ 1987, 884 [BVerwG 03.04.1987 - BVerwG 4 C 41.84] ).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
    Dies folgt daraus, dass die Nutzungsänderung und der hofseitige Anbau dem Tischlereibetrieb der Beigeladenen zu 1) und 2) dienende, unselbständige Maßnahmen, mithin Teile des Gesamtbetriebes sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 17.88 - BRS 52 Nr. 52 = UPR 1992, 182 [BVerwG 15.11.1991 - 4 C 17.88] ).
  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
    Eine erfolgreiche Berufung des Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Rücksichtnahmegebot setzt weiter voraus, dass das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit ihm verfolgten Interessen auf der einen und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange des Nachbarn auf der anderen Seite für diesen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Senatsbeschluss vom 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRspr. 1996, 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02

    Nachbarschutz bei Planbetroffenheit; § 15 Abs. 1 BauNVO als Ausprägung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Umgebungsbebauung des Betriebes, insbesondere auf dem Grundstück der Klägerin, in einer Weise vorbelastet wäre, dass sie die mit dem Tischlereibetrieb der Beigeladenen zu 1) und 2) verbundenen (Verkehrs-)Immissionen hinzunehmen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = BRS 57 Nr. 67; BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 B 60.02 - JURIS).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
    Dabei ist die Umgebung zum einen insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 380; BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 B 67.97 - BauR 1997, 804).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

  • BVerwG, 11.12.1992 - 4 B 209.92

    Bauplanungsrecht: Feststellung der planerischen Absichten einer Gemeinde i.S. von

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

  • OVG Saarland, 30.11.1999 - 2 R 2/99
  • VGH Bayern, 17.06.2016 - 15 ZB 15.644

    Zulassung der Berufung: Beurteilung von Geruchsbelastungen bei der Wachtelhaltung

    Eine Verletzung von Nachbarrechten liegt mithin vor, wenn eine Unbestimmtheit ein nachbarrechtlich relevantes Merkmal betrifft (vgl. BayVGH, B. v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16; B. v. 18.9.2008 - 1 ZB 06.2294 - juris Rn. 28; B. v. 27.5.2011 - 14 B 10.773 - juris Rn. 24 ff.; B. v. 5.10.2011 - 15 CS 11.1858 - juris Rn. 14; OVG NW, B. v. 30.5.2005 - 10 A 2017/03 - BauR 2005, 1495 = juris Rn. 4 ff.; ThürOVG, U. v. 24.11.2005 - 1 KO 531/02 - juris Rn. 31 ff. - jeweils m. w. N.).
  • VG Koblenz, 06.03.2007 - 7 K 510/06

    Büro eines Handwerksbetriebes in Allgemeinem Wohngebiet zulässig

    Dabei kann offen bleiben, ob die ursprüngliche Fassung der Baugenehmigung, die sich auf das Büro "eines Handwerksbetriebes" bezog, bereits ausreichend bestimmt war, um den Nachbarn vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen (vgl. zu diesem Problemkreis OVG Koblenz, Urteil vom 5. Februar 2003 - 8 A 11423/02.OVG - OVG Münster, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 10 A 2017/03. - OVG Weimar, Urteil vom 24. November 2005 - 1 KO 531/02 -).
  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2021 - 9 L 1582/20

    Gemengelage; Einfügen; nähere Umgebung; Gewerbebetrieb; Nutzungsuntersagung;

    Maßgeblich kommt es darauf an, ob die Anlage räumlich und funktional in einen Betrieb eingegliedert und damit Teil des Gesamtbetriebs ist vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 17.88 -, juris Rn. 11 f.; vgl. auch OVG Saarland, Urteil vom 9. Mai 1995 - 2 R 9/94 -, juris Rn. 45, OVG Thüringen, Urteil vom 24. November 2005 - 1 KO 531/02 -, juris Rn. 45, OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. November 2015 - 1 MN 116/15 -, juris Rn. 58, vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 11 B 2442/98 -, juris Rn. 18.
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 2 ZB 17.1309

    Baurechtliche Nachbarklage: Abstandsfläche und Höhenkoten als Referenzpunkte

    Das Bestimmheitsgebot in Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG verlangt, dass Nachbarn zweifelsfrei feststellen können, ob und in welchem Umfang sie durch die Baugenehmigung betroffen sind (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris; B.v. 27.5.2011 - 14 B 10.773 - juris; B.v. 5.10.2011 - 15 CS 11.1858 - juris; B.v. 31.10.2016 - 15 B 16.1001 - juris; OVG NW, B.v. 30.5.2005 - 10 A 2017/03 - BauR 2005, 1495; ThürOVG, U.v. 24.11.2005 - 1 KO 531/02 - juris).
  • OVG Thüringen, 15.03.2023 - 1 KO 26/20

    Allgemeines Wohngebiet; Gebietsverträglichkeit eines Seniorenhotels mit betreutem

    Der Bestimmtheitsgrundsatz ist auch nachbarschützend (vgl. insoweit Senatsurteil vom 24. November 2005 - 1 KO 531/02 - juris Rn. 33; siehe zum allgemeinen Bestimmtheitsgrundsatz auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Februar 1993 - 5 S 1650/92 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 15 B 16.1239

    Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung - Beurteilung von

    Zwar sprechen gewichtige Erwägungen dafür, dass die ursprüngliche (streitgegenständliche) Baugenehmigung dem Bestimmtheitsgebot in Bezug auf nachbarschutzrelevante Umstände (Rücksichtnahmegebot) nicht genügt haben könnte (vgl. jeweils m. w. N.: BayVGH, B. v. 28.6.1999 - 1 B 97.3174 - juris Rn. 16; B. v. 27.5.2011 - 14 B 10.773 - juris Rn. 24 ff.; B. v. 5.10.2011 - 15 CS 11.1858 - juris Rn. 14; OVG NW, B. v. 30.5.2005 - 10 A 2017/03 - BauR 2005, 1495 = juris Rn. 4 ff.; ThürOVG, U. v. 24.11.2005 - 1 KO 531/02 - juris Rn. 31 ff.), weil diverse Umstände (bis zum Erlass des Ergänzungsbescheids vom 16. September 2016) sich weder einer von der erteilten Baugenehmigung umfassten Betriebsbeschreibung i. S. von § 3 Nr. 3, § 9 BauVorlV noch Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Baugenehmigung entnehmen ließen (vgl. Seite 5 des Zulassungsbeschlusses des Senats vom 17. Juni 2016 - 15 ZB 15.644).
  • VG Weimar, 20.05.2009 - 1 K 399/08

    Ausnahme von den baurechtlichen Grundsätzen zum fortwirkenden Bestandsschutz;

    Dabei kommt es nicht nur auf die Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks, sondern auch auf die Bebauung der weiteren Umgebung an, sofern sie noch prägend auf das Baugrundstück einwirkt (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerw- GE 55, 369, 380; BVerwG, Beschl. v. 29. April 1997 - 4 B 67.97 - BauR 1997, 804, dem folgend: ThürOVG, Urt. v. 24. November 2005 - 1 KO 531/02 -, ThürVBl.
  • VG Weimar, 03.12.2008 - 1 K 722/07

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Parkett- und Fußbodenlegebetrieb in

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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19432
OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02 (https://dejure.org/2005,19432)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 03.11.2005 - 1 KO 531/02 (https://dejure.org/2005,19432)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 03. November 2005 - 1 KO 531/02 (https://dejure.org/2005,19432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVwVfG § 37 Abs 1; BauGB § 34 Abs 1
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Betriebserweiterung; Baugenehmigung; Erweiterung; Gewerbebetrieb; Bestimmtheit; Rechtsverletzung; Gemengelage; Einfügen; Rücksichtnahme; Nutzungsart; Tischlerei; Fahrzeugverkehr; Verkehrsimmission

  • Wolters Kluwer

    Baugenehmigung für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes; Bestimmtheit einer Baugenehmigung hinsichtlich der Nutzung einer Anlage für betriebliche Zwecke; Isolierte Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit von unselbstständigen Teilen einer gewerbebetrieblichen ...

  • Judicialis

    ThürVwVfG § 37 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 1

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02
    Eine erfolgreiche Berufung des Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Rücksichtnahmegebot setzt weiter voraus, dass das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit ihm verfolgten Interessen auf der einen und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange des Nachbarn auf der anderen Seite für diesen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Senatsbeschluss vom 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRspr. 1996, 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Umgebungsbebauung des Betriebes, insbesondere auf dem Grundstück der Klägerin, in einer Weise vorbelastet wäre, dass sie die mit dem Tischlereibetrieb der Beigeladenen zu 1) und 2) verbundenen (Verkehrs-)Immissionen hinzunehmen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = BRS 57 Nr. 67; BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 B 60.02 - JURIS).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02
    Der Begriff "Art der baulichen Nutzung" in § 34 Abs. 1 BauGB ist grundsätzlich mit den Nutzungsarten gleichzusetzen, wie sie durch die Begriffe der BauNVO für die Nutzungsarten in den einzelnen Baugebieten definiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 -BRS 56 Nr. 61 = NVwZ 1995, 698).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02
    § 34 Abs. 1 BauGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht stets und generell drittschützend (vgl. nur Schlichter/Hofherr, a. a. O., § 34 Rdnr. 97 m. w. N.; aus der neueren Rspr. vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131 = BRS 57 Nr. 219).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02
    Vielmehr kann dieser Bestimmung danach nur dann - ausnahmsweise -Drittschutz zukommen, wenn das im Begriff des "Einfügens" verankerte Rücksichtnahmegebot auch in subjektivrechtlicher Hinsicht verletzt ist (vgl. Schlichter/Hofherr, a. a. O., Rdnr. 98 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516 m. w. N. aus der bisherigen Rspr.).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02
    Ist eine den Rahmen der näheren Umgebung einhaltende und daher an sich zulässige Nutzung im Einzelfall mit den sonstigen Nutzungen unvereinbar, führt das Gebot der Rücksichtnahme zu angemessenen Ergebnissen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41.84 - BRS 47 Nr. 63 = NVwZ 1987, 884).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02
    Dies folgt daraus, dass die Nutzungsänderung und der hofseitige Anbau dem Tischlereibetrieb der Beigeladenen zu 1) und 2) dienende, unselbständige Maßnahmen, mithin Teile des Gesamtbetriebes sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 17.88 - BRS 52 Nr. 52 = UPR 1992, 182).
  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02
    Eine erfolgreiche Berufung des Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Rücksichtnahmegebot setzt weiter voraus, dass das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit ihm verfolgten Interessen auf der einen und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange des Nachbarn auf der anderen Seite für diesen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Senatsbeschluss vom 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRspr. 1996, 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02

    Nachbarschutz bei Planbetroffenheit; § 15 Abs. 1 BauNVO als Ausprägung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Umgebungsbebauung des Betriebes, insbesondere auf dem Grundstück der Klägerin, in einer Weise vorbelastet wäre, dass sie die mit dem Tischlereibetrieb der Beigeladenen zu 1) und 2) verbundenen (Verkehrs-)Immissionen hinzunehmen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = BRS 57 Nr. 67; BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 B 60.02 - JURIS).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02
    Dabei ist die Umgebung zum einen insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 380; BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 B 67.97 - BauR 1997, 804).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

  • BVerwG, 11.12.1992 - 4 B 209.92

    Bauplanungsrecht: Feststellung der planerischen Absichten einer Gemeinde i.S. von

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

  • OVG Saarland, 30.11.1999 - 2 R 2/99
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